Die Praxis Dr. Heike Pörtner – Frau Annegret Schnitzler ist vom
20.03.2023 – 24.03.2023
geschlossen!!
Es vertritt uns die Praxis:
Dr. Vosdellen – Pöpel
Laurentiusmarkt – Adam-Houx-Straße 44
41372 Niederkrüchten
Tel.: 0 21 63 - 57 98 50
Die normale Sprechstunde findet ab dem 27.03.2023 wieder zu den üblichen Sprechzeiten statt.
Ab 8:00 Uhr sind wir telefonisch zu erreichen.
Ab 9:00 Uhr findet nach vorheriger telefonischer Anmeldung eine Infektsprechstunde statt.
Bei Rezept- und Überweisungsabholung, sowie bei vorheriger Terminvereinbarung können Sie sich direkt, sofern Sie keine Infektanzeichen aufweisen, an der Anmeldung vorstellen.
Aktuelle Reisewarnungen finden Sie hier: Auswärtiges Amt
Aktuelle reisemedizinische Warnungen finden Sie hier: Reisemedizinische Hinweise des Auswärtigen Amtes
Reise-Impfempfehlung des Auswärtigen Amtes
COVID-19 / Corona Informationen
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) für Auffrischimpfungen (09/2022):
Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung mit Omikron-angepassten Impfstoffen veröffentlicht. Danach soll für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einer der Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe (BA.1- und BA.4/5) verwendet werden.
Primäres Ziel der COVID-19-Impfung sei unverändert die Verhinderung schwerer COVID-19-Verläufe, so die Stiko. Insbesondere Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikronwelle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, könnten von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-angepassten Impfstoff profitieren.
Gesunde Personen, die bereits drei Impfstoffdosen erhalten haben, sind nach Ansicht der Stiko weiterhin gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt, auch wenn sie keine Omikron-Infektion durchgemacht haben. Ihnen wird daher derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen.
Spikevax BA.1 erst ab 30 Jahren
Bei der Wahl des Impfstoffes für Auffrischimpfungen ist zu beachten, dass die STIKO Spikevax und Spikevax bivalent Original /Omicron BA.1 von Moderna erst ab dem Alter von 30 Jahren und nicht in der Schwangerschaft empfiehlt. Die Vakzine Comirnaty, Comirnaty Original/Omicron BA.1 und Comirnaty Original/Omicron BA.4/BA.5 können bei Personen ab zwölf Jahren eingesetzt werden.
Booster unter 12 weiterhin mit monovalentem Impfstoff
Besteht im Alter von fünf bis elf Jahren eine besondere Indikation für eine Auffrischimpfung, soll gemäß der STIKO weiterhin der zugelassene herkömmliche, monovalente mRNA-Impfstoff verwendet werden (Comirnaty 10 Mikrogramm für fünf- bis elfjährige Kinder).
Indikationsgruppen für Auffrischimpfungen unverändert
An der bisherigen Stiko-Empfehlung, wer grundsätzlich eine weitere Auffrischimpfung bekommen sollte, ändert sich nichts. Einen zweiten Booster (vierte Impfung) empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren. Darüber hinaus sollten sich Menschen ab fünf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz, sowie Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich nochmals impfen lassen.
Bei besonders gefährdeten Personen wie Hochbetagten und Menschen mit Immundefizienz kann es laut Stiko sinnvoll sein, nach dem vierten immunologischen Ereignis (Impfung oder Infektion) eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen – in der Regel frühestens nach sechs Monaten.
Die Stiko weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die genannten adaptierten Impfstoffe bisher nur als Auffrischimpfung und nicht für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 (1. und 2. Impfstoffdosis) zugelassen sind.
STIKO-Empfehlung zur Grundimmunisierung mit Valneva
Außerdem spricht die Stiko die Empfehlung aus, alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung den adjuvantierten Totimpfstoff COVID-19-Impfstoff Valneva für Personen von 18 bis 50 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens vier Wochen anzuwenden.
Impfabstände für Grundimmunisierungen:
Bei Erstimpfung mit Biontech oder Moderna erfolgt die Zweitimpfung nach 4-6 Wochen.
Bei Erstimpfung mit Johnson&Johnson erfolgt die Zweitimpfung nach 4 Wochen.
Eine Impfung nach Covid-19-Infektion ist mindestens 3 Monate nach positivem Labortest möglich, frühestens nach 4 Wochen bei asymptomatischem Verlauf oder nach 4 Wochen Symptomfreiheit nach Erkrankung.
Eine Auffrischungsimpfung (sogenannte "Booster-Impfung") erfolgt etwa 3-6 Monate nach Zweitimpfung. Nicht zu empfehlen ist eine Impfung, wenn eine akute Infektion oder Erkrankung mit Fieber vorliegt, wenn jemand in den letzten 4 Wochen eine Covid-19-Infektion hatte und nicht beschwerdefrei ist, wenn jemand in den vergangenen 2 Wochen eine Masern-, Mumps-, Röteln-, Windpocken- oder Gelbfieber-Impfung erhalten hat, wenn nach einer früheren Impfung eine schwere allergische Reaktion auftrat oder wenn jemand schwanger im ersten Schwangerschaftsdrittel ist.
Fragen zur Impfung von Kindern, allgemeine Fragen zur Corona Impfung, Fragen zur Kreuzimpfung, Fragen zum "besseren" Impfstoff bei der Booster-Impfung finden Sie auf der Seite des WDR
Antworten für Impfskeptiker finden Sie HIER
Fragen zur Sinusvenenthrombose als Nebenwirkung durch AstraZeneca/Johnson&Johnson finden Sie HIER
Sollten Sie in Kürze geimpft werden, müssen Sie
-ein Aufklärungsmerkblatt
-eine Einwilligungserklärung und einen Anamnesebogen
herunterladen, ausfüllen und zum Impftermin zusammen mit Ihrem Impfausweis der Ärztin vorlegen.
Wenn Sie mit einem Impfstoff von Biontech oder Moderna geimpft werden, so laden Sie bitte diese beiden Bögen herunter:
1. Aufklärungsmerkblatt für Biontech und Moderna Impfstoff
2. Einwilligungserklärung und Anamnesebogen für Biontech und Moderna Impfstoff
Wenn Sie mit einem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden, so laden Sie bitte diese beiden Bögen herunter:
3.Aufklärungsbogen für Johnson&Johnson Impfstoff
4. Einwilligungserklärung und Anamnesebogen für Johnson&Johnson Impfstoff
Wenn Sie mit einem Impfstoff von Novavax (Nuvaxovid) geimpft werden, so laden Sie bitte diese beiden Bögen herunter:
5. Aufklärungsbogen für Novavax (Nuvaxovid) Impfstoff
6. Einwilligungserklärung und Anamnesebogen für Novavax (Nuvaxovid) Impfstoff
Sie nicht im Besitz eines Impfausweises sein, bitte diese
7. Ersatzbescheinigung herunterladen und ebenfalls mitbringen.
Videos zur Impfung, erklärt von Frau Prof. Dr. med. Marylyn Addo (Infos über Frau Prof. Addo):
Mit Doc Esser (Infos über Doc Esser 1 +2) : Erfahrungen von Patienten die eine Corona Erkrankung überstanden haben: https://www.youtube.com/watch?v=VI3I_Qjx0xU
Informationen bezüglich der Kostenübernahme bei einer Testung auf Covid-19: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Der aktuelle Impffahrplan des Landes NRW: https://www.mags.nrw/media/image/grafik-impffahrplan
Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2):
Aktuelle Risikogebiete werden auf dieser Seite aufgelistet:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Grundsätzliche Informationen:
Das Infektionsrisiko wird als hoch eingeschätzt. Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt.
Es handelt sich um eine Tröpfcheninfektion.
Die Inkubationszeit beträgt ca. 14 Tage.
Die Symptome ähneln einer Grippe: Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber, Durchfall.
Bei 80% der Infizierten ist der Krankheitsverlauf unkompliziert. Nur ein geringer Teil der Infizierten erfährt nach ca. 9 Tagen eine Verschlechterung und die Beschwerden können (vergleichbar mit einer schweren bis sehr schweren Grippe) ca. 6 Wochen andauern. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.
Handlungsanweisungen
Wegwerfbare Taschentücher benutzen.
Gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser.
Beim Niesen und Husten den Kopf wegdrehen und die Ellenbeugen benutzen.
Zu anderen Menschen 1-2m Abstand halten.
Nicht ins eigene Gesicht fassen (üblicherweise macht man dies ca. 200x pro Tag!!!).
Bei Auftreten von grippeähnlichen Symptomen Erstkontakt zur Arztpraxis AUSSCHLIESSLICH telefonisch!
Begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus
Anzeichen einer akuten Atemwegsinfektion (mit und ohne Fieber)
UND Reiseanamnese in ein COVID-19-Risikogebiet in den letzten 14 Tagen
ODER Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
Hygienemaßnahmen einhalten und beim Gesundheitsamt melden.
Aktuelle Informationen / Links
Entscheidungshilfe für COVID-19-Test (Corona) https://covapp.charite.de
Corona-Virus Bürgertelefon des Landes NRW: 0211/9119-1001 (montags bis freitags zwischen 7:00 und 20:00)
Häufig gestellte Frage zum Corona-Virus: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Kreis Viersen: https://www.kreis-viersen.de
Kreis Heinsberg: https://www.kreis-heinsberg.de/startseite/
Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: https://www.mags.nrw/coronavirus
Informationsseite der kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) zum Corona-Virus: https://coronavirus.nrw
Aktuelle Informationen der Landesregierung NRW zum Corona Virus: https://www.land.nrw/corona
Videos des Bundesministerium für Gesundheit, Informationen zum Coronavirus: https://www.youtube.com/user/BMGesundheit/playlists?view=50&sort=dd&shelf_id=3
FAQs/Häufig gestellte Fragen
Welche Krankheitszeichen treten bei dem neuartigen Coronavirus auf?
Meistens beginnt die Erkrankung wie eine Erkältung. Fieber, Schüttelfrost und ein Krankheitsgefühl wie bei einer echten Grippe können hinzukommen. Auch Magendarm-Beschwerden sind möglich. In schweren Fällen entwickelt sich eine Lungenentzündung und eine richtig schwere Erkrankung.
Wer ist besonders gefährdet?
Besonders gefährdet sind alte Menschen und solche mit Grunderkrankungen (z. B. chronische Lungenerkrankungen, Menschen mit Chemotherapie).
Wie wird das Virus übertragen?
Der wichtigste Übertragungsweg ist die sog. Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, d. h. entweder
- direkt über Husten, Niesen, „feuchte“ Aussprache
- indirekt über Hände, mit denen man sich ins Gesicht gefasst hat oder die man beim Niesen vor den Mund gehalten hat
Kann ich mich über Gegenstände anstecken?
Dies ist nur dann wahrscheinlich, wenn die Oberfläche kurz vorher von einem Erkrankten angefasst oder angehustet worden ist. Deswegen die Flächen rund um eine/n Patienten/in regelmäßig reinigen. Wasser und Haushaltsreiniger genügen. Auch an Arbeitsplätzen mit viel Publikum ist regelmäßiges Reinigen von Flächen, Türgriffen u. ä. sinnvoll.
Wann bricht die Erkrankung aus?
Nach heutigen Erkenntnissen erkranken die meisten Menschen innerhalb weniger Tage nach Kontakt mit dem Virus. Manchmal dauert es bis zu 14 Tage.
Wie kann ich mich schützen?
Große Menschenansammlungen meiden, soziale Kontakte reduzieren und Hygieneregeln beachten:
- Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder in Einmaltaschentücher, die dann direkt entsorgt werden.
- Hände gründlich und regelmäßig mit Wasser und Seife waschen nach dem nach Hause kommen, Kontakt mit Erkrankten, vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und bei sichtbarer Verschmutzung. Damit entfernen Sie über 90% der Keime!
- Abstand halten, insbesondere zu Erkrankten, 1 – 2 Meter sind optimal
- Händeschütteln und innige Begrüßungsrituale vermeiden.
Hilft mir ein Mund-Nasen-Schutz im Alltag?
Ein Mund-Nasen-Schutz ist hauptsächlich dann sinnvoll, wenn Sie selbst an unklaren Erkältungssymptomen oder einer Corona-Infektion erkrankt sind. Vorsicht: Nur wenn er richtig sitzt und eng anliegt, hat er eine Wirkung!
Was kann ich tun, um eine Ausbreitung zu verhindern?
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise. Sollte das Gesundheitsamt Ihnen eine Quarantäne empfohlen oder auferlegt haben, halten Sie diese bitte ein.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Eine spezielle Behandlung gibt es bisher nicht. Medikamente werden derzeit getestet.
Gibt es einen Impfstoff?
Mittlerweile gibt es einige zugelassene Impfstoffe. Näheres auf den folgenden verlinkten Internetseiten:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Was mache ich, wenn ich glaube, mich angesteckt zu haben?
Rufen Sie Ihre/n Hausarzt/ärztin an und besprechen mit ihm/ihr das weitere Vorgehen. Kann ich in die Praxis kommen? Bekomme ich eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)? Ist bei mir ein Test sinnvoll?
Wer ist eigentlich eine „Kontaktperson der Kategorie 1“?
All diejenigen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich positiven getesteten Person hatten und zwar in folgender Form:
- insgesamt 15-minütigen Face-to-Face-Kontakt (sich im Gespräch gegenüber gesessen haben, Unterhaltung auf dem Flur usw.) ODER
- sich über mehrere Stunden gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufzuhalten ODER
- Kontakt im Rahmen von pflegerischen/medizinischen Maßnahmen (≤ 2 Meter) ohne Schutzkleidung ODER
- direkten Kontakt zu Körpersekreten oder Ausscheidungen ohne Schutzkleidung
- Passagiere von Flugzeugen, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, außerdem generell die Crew-Mitglieder
Warum 14 Tage Quarantäne?
Nach jetzigem Wissen erkranken die meisten in den ersten 14 Tagen nach Ansteckung. So soll dafür gesorgt werden, dass sich das Virus nicht weiter bzw. schnell überall verbreitet.
Wann und wo bekommt man einen Abstrich?
Derzeit sollen Abstriche bei allen Personen gemacht werden, die sog. "respiratorische" Beschwerden haben, egal ob mit oder ohne Fieber. Darunter versteht man Husten, Halsschmerzen, Bronchitis, Lungenentzündung usw.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall ein Abstrich wirklich sinnvoll, trifft immer der Hausarzt. Er veranlasst auch den Termin in einer der Abstrichstellen. Die Kosten des Abstriches tragen üblicherweise die Krankenkassen.
Wird jemand positiv getestet, so soll nach 14 Tagen häuslicher Quarantäne mit mindestens 3 Tagen Beschwerdefreiheit am Ende ein Kontrollabstrich erfolgen. Die betroffenen Personen werden dazu angeschrieben.
Was mache ich, wenn ich nicht arbeiten kann, mein Arbeitgeber das aber nicht akzeptiert?
- Wenn Sie Krankheitszeichen haben, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen. In vielen Fällen wird er sie krankschreiben.
Was mache ich, wenn ich trotz Gesundheit wegen Betreuung meiner Kinder nicht arbeiten kann?
Fragen zu Arbeitsversäumnissen wegen Kinderbetreuung bei weiterhin geschlossenen Schulen und Kindertagesstätten müssen mit dem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden.
Welches Gesundheitsamt ist eigentlich für mich zuständig?
Zuständig ist immer das Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises, in dem Sie wohnen. Arbeiten Sie aber außerhalb des Kreises, so ist für Fragen, ob Sie unter Quarantäne weiter Ihrem Beruf nachgehen können, das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Stadt/Kreis sich Ihr Arbeitgeber befindet.
Impfungen
Denken Sie an Ihren Urlaub und an Ihre Gartenarbeit: frischen Sie Ihre Tetanus, Diphterie und FSME-Impfungen auf! Bringen Sie uns Ihren Impfausweis vorbei, gerne werfen wir einen Blick darauf!
Ab dem Herbst beginnt wieder die Infektionszeit für die Atemwege. Denkens Sie bitte an Ihre Grippe- und Pneumokokkenimpfung.
Diabetes Schulungen
Diabetes mellitus - Schulungen werden regelmäßig in der Praxis abgehalten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine aktuelle Schulung.